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   BGH, 10.10.2012 - XII ZB 660/11   

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https://dejure.org/2012,32585
BGH, 10.10.2012 - XII ZB 660/11 (https://dejure.org/2012,32585)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2012 - XII ZB 660/11 (https://dejure.org/2012,32585)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2012 - XII ZB 660/11 (https://dejure.org/2012,32585)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 FamFG
    Betreuungsverfahren: Klärung der Rechtswidrigkeit einer erledigten Maßnahme im Beschwerdeverfahren

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG § 62
    Beschwerdeverfahren statthaft zur Klärung der Rechtswidrigkeit einer erledigten Maßnahme i. S. v. § 62 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Klärung der Rechtswidrigkeit einer erledigten Maßnahme i.S.v. § 62 FamFG im Beschwerdeverfahren

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Klärung der Rechtswidrigkeit einer erledigten Maßnahme im Beschwerdeverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 62
    Notwendigkeit der Klärung der Rechtswidrigkeit einer erledigten Maßnahme i.S.v. § 62 FamFG im Beschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtswidrigkeit einer Maßnahmen nach FamFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1350
  • MDR 2013, 52
  • FGPrax 2013, 44
  • FamRZ 2013, 28
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 116/10

    Vorläufige Freiheitsentziehung: Zulässigkeit der isolierten Feststellung der

    Auszug aus BGH, 10.10.2012 - XII ZB 660/11
    Die Rechtswidrigkeit einer erledigten Maßnahme i.S.v. § 62 FamFG ist im Beschwerdeverfahren zu klären (im Anschluss an BGH Beschluss vom 20. Januar 2011, V ZB 116/10, FGPrax 2011, 143 Rn. 6).

    Aus dieser Regelung folgt, dass die Frage der Rechtswidrigkeit einer erledigten Maßnahme im Beschwerdeverfahren und damit in dem bereits anhängigen Verfahren zu klären ist (vgl. BGH Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10 - FGPrax 2011, 143 Rn. 6).

  • BayObLG, 24.01.1997 - 3Z BR 328/96

    Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betreuten trotz Aufhebung der

    Auszug aus BGH, 10.10.2012 - XII ZB 660/11
    Aufgrund einer zwar fehlerhaften, aber gleichwohl wirksamen Bestellung zum Betreuer bleibt dieser bis zur Aufhebung der Bestellung berechtigt und verpflichtet, die in seinem Aufgabenkreis fallenden Geschäfte zu führen (BayObLG FamRZ 1997, 701, 702).
  • BGH, 03.11.2010 - XII ZB 197/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das

    Auszug aus BGH, 10.10.2012 - XII ZB 660/11
    Vielmehr bezeichnet der Begriff die gesamte, bei Einlegung entsprechender Rechtsmittel auch mehrere Instanzen umfassende gerichtliche Tätigkeit in einer Sache (Senatsbeschluss vom 3. November 2010 - XII ZB 197/10 - FamRZ 2011, 100 Rn. 10).
  • OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08

    Vorläufige Betreuung: Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Auszug aus BGH, 10.10.2012 - XII ZB 660/11
    Das gilt unabhängig davon, ob deren Anordnung von Anfang an rechtmäßig war oder nicht (OLG München FamRZ 2008, 2216, 2218 mwN).
  • BVerfG, 26.04.2023 - 2 BvL 14/19

    Unzulässige amtsgerichtliche Vorlage betreffend landesrechtliche Regelung zur

    In diesem Zusammenhang hat sich das Gericht im Vorlagebeschluss nicht mit der Auffassung in Rechtsprechung und Literatur auseinandergesetzt, dass die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer im Eilrechtsschutzverfahren richterlich genehmigten Maßnahme mittels eines isolierten Fortsetzungsfeststellungsantrags außerhalb des für einstweilige Anordnungen vorgesehenen Beschwerdeverfahrens nicht zulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10 -, juris, Rn. 5 f.; und Beschluss vom 10. Oktober 2012 - XII ZB 660/11 -, juris, Rn. 15; Bumiller, in: Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 13. Aufl. 2022, § 62 Rn. 6; Göbel, in: Sternal, FamFG, 21. Aufl. 2023, § 62 Rn. 5; Kretz, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 7. Aufl. 2023, § 62 FamFG, Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2022 - 20 W 98/21

    Anwendbarkeit des § 62 FamFG im gerichtlichen Personenstandsverfahren

    Ihr Rechtsschutzbedürfnis ergibt sich damit aus der Beschwer durch die angefochtene Entscheidung des Amtsgerichts (so BGH NJW-RR 2012, 1350, zitiert nach juris).

    Ausgehend von diesem eindeutigen Gesetzeswortlaut entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass aus der Regelung des § 62 FamFG folgt, dass die Frage der Rechtswidrigkeit einer erledigten Maßnahme nicht unabhängig von einem Beschwerdeverfahren zu klären ist und ein isoliertes Feststellungsverfahren vor einem erstinstanzlichen Gericht insoweit nicht zur Verfügung steht(vgl. etwa BGH FGPrax 2011, 143; NJW-RR 2012, 1350 und InfAuslR 2016, 56 - jeweils von der Beschwerde in Bezug genommen - InfAuslR 2016, 240; NJW-RR 2019, 450; NVwZ 2019, 1694; Beschluss vom 22.08.2019, V ZB 179/17; Beschluss vom 26.01.2021, XIII ZB 68/19; OLG Düsseldorf NZG 2018, 755; OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.05.2019, 2 UF 124/19, alle zitiert nach juris; vgl. auch Prütting/Helms/Abramenko, FamFG, 5. Aufl., § 62 Rz. 11; BeckOK FamFG/Obermann, Stand: 01.04.2022, § 62 Rz. 7; Zöller/Feskorn, ZPO, 34. Aufl., § 62 FamFG Rz. 5; Schulte-Bunert/Weinreich/Roßmann, FamFG, 6. Aufl., § 62 Rz. 3;Keidel/Göbel, a.a.O., § 62 Rz. 5; Münchener Kommentar/Fischer, FamFG, 3. Aufl., § 62 Rz. 11;Musielak/Borth/Grandel, FamFG, 6. Aufl., § 62 Rz. 6; Jox/Fröschle/Bartels, Praxiskommentar Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, 4. Aufl., § 62 FamFG Rz. 4; Heilmann/Dürbeck, Praxiskommentar Kindschaftsrecht, 2. Aufl., § 62 FamFG Rz. 3; Dodegge/Roth, Systematischer Praxiskommentar Betreuungsrecht, 5. Aufl. 2018, Kap. 14 Rz. 215).

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2018 - 3 Wx 46/18

    Zulässigkeit der mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Aus dieser Regelung folgt, dass die Frage der Rechtswidrigkeit einer erledigten Maßnahme (ausschließlich) im Beschwerdeverfahren zu klären ist (BGH NJW-RR 2012, 1350 und FGPrax 2011, 143).

    Bei seiner Entscheidung wird das Registergericht zu berücksichtigen haben, dass nach ganz überwiegender Meinung das isolierte Begehren der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme nicht statthaft sein dürfte und ein isoliertes Feststellungsverfahren vor einem erstinstanzlichen Gericht gerade nicht zur Verfügung steht (BGH NJW-RR 2012, 1350; Keidel/Budde, FamFG, § 62, 4 m.w.N.; vgl. auch LG Bayreuth, Beschluss vom 29.07.2015 - 42 T 109/13, BeckRS 2016, 08813).

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2018 - 3 Wx 45/18

    Anforderungen an die Abhilfeentscheidung in Registersachen

    Folglich muss bereits das erstinstanzliche Gericht in der Lage sein, im Rahmen einer Abhilfeentscheidung die Rechtswidrigkeit seiner eigenen, mit der Beschwerde angefochtenen Entscheidung festzustellen (Keidel/Budde, FamFG, § 62, 6; Kretz in Jürgens, Betreuungsrecht, 5. Aufl. 2014, § 62 FamFG, 4 - anders im Falle eines hier nicht vorliegenden isolierten Feststellungsantrages vor dem erstinstanzlichen Gericht, der unzulässig ist, vgl. dazu BGH NJW-RR 2012, 1350; BGH FGPrax 2011, 143; Keidel/Budde, a.a.O., RdNr. 4 und Kretz, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2019 - 2 UF 124/19

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer einstweiligen Anordnung bei der

    Ein isoliertes familiengerichtliches Feststellungsverfahren vor einem erstinstanzlichen Gericht ist im FamFG nicht geregelt und steht insoweit nicht zur Verfügung (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - XII ZB 660/11 -, FamRZ 2013, 28-29).
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